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   BVerwG, 27.03.1972 - VII B 121.70   

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https://dejure.org/1972,2372
BVerwG, 27.03.1972 - VII B 121.70 (https://dejure.org/1972,2372)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.1972 - VII B 121.70 (https://dejure.org/1972,2372)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 1972 - VII B 121.70 (https://dejure.org/1972,2372)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zuerkennung einer Reifeprüfung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 25.61
    Auszug aus BVerwG, 27.03.1972 - VII B 121.70
    In einem Urteil vom 14. Juli 1961 - BVerwG VII C 25.61 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 13) hat der erkennende Senat das Urteil der Vorinstanzen bestätigt, das die Verpflichtung aussprach, ein Zeugnis über das Bestehen der Prüfung zu erteilen.
  • BVerwG, 24.04.1959 - VII C 146.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1972 - VII B 121.70
    Insofern stimmt die Auffassung des Berufungsgerichts mit dem in der Beschwerde zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 1959 - BVerwG VII C 146.57 - (Buchholz 421.0. Prüfungswesen Nr. 6) überein, in dem es heißt, daß das Gericht "in der Regel" eine Prüfung nicht für bestanden erklären oder den Prüfungsausschuß dazu verpflichten könne.
  • BFH, 24.10.1967 - VII 120/65

    Verpflichtung des Steuerberater-Prüfungsausschusses zur Erklärung einer durch

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1972 - VII B 121.70
    Auch der Bundesfinanzhof geht davon aus, "daß grundsätzlich eine Nichteinhaltung der Verfahrensbestimmungen nur dazu führt, daß der Betroffene so zu stellen ist, wie wenn er an der Prüfung aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grunde nicht teilgenommen hätte", weicht aber in einem besonders liegenden Fall von dem Grundsatz ab (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1967 - VII 120/65 - [BStBl. 1967 III S. 739 = BFHE 90, 1]).
  • OVG Hamburg, 15.09.1967 - Bf I 83/66
    Auszug aus BVerwG, 27.03.1972 - VII B 121.70
    Die in diesem Urteil noch vertretene, später ausdrücklich aufgegebene (vgl. Hamb, OVG, Urteil vom 15. September 1967 [MDR 1968, 177]) Auffassung, daß eine Verpflichtungsklage unzulässig sei, hat sich das Berufungsgericht ohnehin nicht zu eigen gemacht; denn es ist der Auffassung des Verwaltungsgerichts in dem Urteil vom 3. März 1970, daß die Verpflichtungsklage der Klägerin zulässig sei, nicht entgegengetreten.
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